„Angebote zur Unterstützung im Alltag“ steuerfrei
(Beitrag 10/12/2017)
Im Rahmen des Artikels 2 Nr. 29 des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2424) wurden zum 1. Januar 2017 die bisherigen „niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote“ unter dem neuen Oberbegriff der „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ zusammengefasst. Die bisher in § 45b SGB XI enthaltene Ermächtigung der Länder über die Anerkennung der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote wird nun in § 45a SGB XI geregelt. Daher wurde § 4 Nr. 16 Satz 1
Seite 2 Buchstabe g UStG durch Artikel 11 des Dritten Pflegestärkungsgesetzes vom 23. Dezember
2016 (BGBl. I S. 3191) zum 1. Januar 2017 redaktionell entsprechend angepasst.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der
Länder wird im Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846, der
zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 8. Dezember 2017
- III C 3 - S 7168/08/10005 (2017/1010657) -, BStBl I Seite xxx, geändert worden ist,
Abschnitt 4.16.5 wie folgt geändert:
1. Absatz 12 und die vorangehende Zwischenüberschrift werden wie folgt gefasst:
„Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 4 Nr . 16 Satz 1
Buchstabe g UStG)
(12) 1Angebote zur Unterstützung im Alltag sind zum einen Angebote, in denen
Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von
Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in
Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige und
vergleichbar nahestehende Pflegepersonen entlasten und beratend unterstützen
(Betreuungsangebote sowie Angebote zur Entlastung von Pflegenden, § 45a Abs. 1
Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 SGB XI). 2Das sind z.B. Betreuungsgruppen für Pflegebedürftige
mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder mit
psychischen Erkrankungen, Helferinnen- und Helferkreise zur stundenweisen Entlastung
pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich, die Tagesbetreuung in Kleingruppen oder
die Einzelbetreuung durch anerkannte Helferinnen und Helfer oder familienentlastende
Dienste. 3Angebote zur Unterstützung im Alltag sind zum anderen Angebote, die
dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder
pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere der
Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell
benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag,
§ 45a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB XI). 4Das sind z.B. Alltagsbegleiterinnen und
-begleiter oder Angebote für haushaltsnahe Dienstleistungen.“
Steuerberaterin
Vera Scholz