Automatischer Informationsaustausch mit den Vereinigten Staaten
(Beitrag 14/07/2017)
Die Bundesrepublik Deutschland und die USA haben sich darauf verständigt, durch gegenseitigen Informationsaustausch über Finanzkonten eine effektive Besteuerung sicherzustellen (FATCA-Abkommen). Die Übermittlung der auszutauschenden Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgt nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz im Wege der Datenfernübertragung.
Steuerberaterin
Vera Scholz