Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen für Zinszahlun
(Beitrag 12/04/2017)
Die Bundesrepublik Deutschland und die Britischen Jungferninseln, Curacao, Guernsey, Jersey, Montserrat und die Insel Man haben sich darauf verständigt, dass das jeweils mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossene Abkommen über die Besteuerung von Zins-erträgen nicht mehr für Zinszahlungen angewendet wird, die nach dem 31. Dezember 2015 geleistet werden. Das jeweilige Abkommen bleibt jedoch in Anlehnung an die Richtlinie zur Aufhebung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteue-rung von Zinserträgen noch insoweit anwendbar, als die Verpflichtungen in Bezug auf Zins-zahlungen, die bis zum 31. Dezember 2015 erfolgen, zu erfüllen sind.
Steuerberaterin
Vera Scholz