Ausweitung der Umsatzerlöse durch BiLRUG
(Beitrag 21/03/2016)
Mit dem BilRUG ist die begriffliche Abgrenzung Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 HGB neu geregelt worden.
Es entfällt die Beschränkung auf die gewöhnliche Geschäftstätigkeit.
Fazit:
sämtliche Erlöse, die bisher unter den sonstigen betrieblichen oder außerordentlichen Erträgen erfasst wurden, gelten nunmehr als Umsatzerlöse.
Empfehlung:
Umsatzabhängige Verträge sind entsprechen anzupassen!
Steuerberaterin
Vera Scholz