Gewinnrealisierung bei Abschlagsrechnungen für Werkleistungen
(Beitrag 16/03/2016)
Mit BMF Schreiben vom 15.03.2016 wurde das BMF Schreiben vom 29.6.2015 aufgehoben und das BMF Urteil vom 14.5.2014 auf Abschlagszahlungen §8Abs.2 HOAI a.F. begrenzt.
§8Abs. 2 HOAI a.F. gilt für Leistungen, die bis zum 17.08.2009 vertraglich vereinbart wurden.
Es wird nicht beanstandet, wenn die Grundsätze des BMF-Urteils erst im WJ 2015 angewendet werden; entstehende Gewinne können maximal auf 2015-2017 gleichmäßig verteilt werden.
Steuerberaterin
Vera Scholz