TIEA Abkommen
(Beitrag 11/11/2015)
Die von Deutschland geschlossenen Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch (Tax Information Exchange Agreement - TIEA) bieten die Möglichkeit, behördliche Unter-stützung durch Informationsaustausch auf Ersuchen im Einzelfall für Zwecke des Besteue-rungsverfahrens oder des Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens in Anspruch zu nehmen. Ein spontaner oder automatischer Informationsaustausch ist in diesen Abkommen nicht vorge-sehen. Der Inhalt und Aufbau der Abkommen entsprechen weitgehend dem OECD-Muster-abkommen für Informationsaustausch in Steuersachen aus dem Jahr 2002
Steuerberaterin
Vera Scholz