Gewinnrealisierung bei Abschlagsrechnungen für Werkleistungen
(Beitrag 03/07/2015)
mit BMF Schreiben vom 29.06.2015 wurde klar geregelt welche Abschlagszahlungen im BFH Urteil vom 14.05.2014 gemeint sind=> die für welche bereits die Ansprüche verdient wurden=> Leistung laut Vertrag erbracht.
Eine noch nicht erfolgte Abnahme oder Legung der Schlussrechnung sind keine Voraussetzung.
Vorschüsse auf noch nicht erbrachte Leistungen sind nach wie vor gewinnneutral.
Steuerberaterin
Vera Scholz