Umsatzsteuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten bei Freiberu
(Beitrag 05/08/2013)
Konsequenzen des BFH-Urteils vom 22.Juli 2010:
Führt ein Freiberufler freiwillig oder wegen einer gesetzlichen Verpflichtung Bücher und betrug der Gesamtumsatz im Vorjahr über 500.000€, dann darf eine Genehmigung zur Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten nicht mehr erteit werden.
Ist diese bereits erteilt worden, ist diese mit Wirkung auf Umsätze, die nach dem 31.12.2013 ausgeführt werden, zurückzunehmen.
Steuerberaterin
Vera Scholz