Scheinselbständigkeit- Abgrenzungsschwierigkeiten
(Beitrag 17/12/2012)
Besonders problematisch ist, dass die Abgrenzungskriterien im Sozialversicherungsrecht andere als im Steuerrecht sind und hier eine breite Grauzone existiert.
Der Auftraggeber hat die Prüfungspflicht und trägt das Haftungsrisiko.
Beiträge können rückwirkend für 5 Jahre festgesetzt werden. Der Auftraggeber haftet ab dem 3. Monat auch für den Arbeitnehmeranteil und es fallen 1% Säumniszuschläge pro Monat an.
Empfehlung:
Bei Zweifeln sollte ein Clearingverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung und eine Anrufungsauskunft beim Finanzamt beantragt werden.
Steuerberaterin
Vera Scholz