Abgrenzung Sachbezug Geldleistungen
(Beitrag 14/04/2021)
In § 8 Absatz 1 Satz 2 EStG ist durch die neue Definition ?Zu den Einnahmen in Geld gehören? nun gesetzlich festgeschrieben, dass zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, grundsätzlich keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen sind.
Das ausführliche BMF Schreien wird heute per Email an alle Mandanten versendet.
Fazit:
Prüfen Sie die Vergabe von Gutscheinen an Ihre Arbeitnehmer.
Steuerberaterin
Vera Scholz