Überbrückungshilfe ab September 2020 verlängert, ausgeweitet und vereinfacht
(Beitrag 20/09/2020)
Pressemitteilung BMF vom 18.9.2020
Die Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten können Unternehmen für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.
Die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro wird gestrichen. Künftig können Unternehmen, deren Umsatz für 04-08_2020 gegenüber dem Vorjahr um 30 % im Durchschnitt eingebrochen ist oder um mindest 50% in zwei zusammenhängenden Monaten in dem Zeitraum 04-08_2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten, Überbrückungshilfe beantragen
Steuerberaterin
Vera Scholz