Umsatzsteuer; Absenkung des Steuersatzes für die Beförderung von Personen im Schienenbahnfernverkehr
(Beitrag 22/01/2020)
Durch Art. 3 des Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht vom 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2886) wurde der Steuersatz für die Beförderung von Personen im innerdeutschen Schienenbahnverkehr auch für den Personenfernverkehr auf 7 % abgesenkt, § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG
Die Änderungen sind am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Steuerberaterin
Vera Scholz