SteuÂerÂsatz eiÂnes SubÂunÂterÂnehÂmens im geÂnehÂmigÂten LiÂniÂenÂverÂkehr mit BusÂsen
(Beitrag 16/01/2020)
Eine begünstigte Personenbeförderungsleistung setzt nicht voraus, dass sie durchden Genehmigungsinhaber (§ 2 Abs. 1 PBefG) mit eigenbetrieblichen Kraftomnibussen erbracht wird.
Hinsichtlich des Leistungsverhältnisses zwischen Auftraggeber und Subunternehmer ist im Einzelfall zu prüfen, ob es sich um eine nicht begünstigte Gestellungsleistung, wie z. B. die Anmietung eines Busses, oder um eine begünstigungsfähige Beförderungsleistung, z. B. auf Grund eines Betriebsführungsübertragungsvertrages, handelt. Nur der Genehmigungsinhaber kann auf die von ihm erbrachten Beförderungsleistungen den ermäßigten Umsatzsteuersatz anwenden.Eine Genehmigung für den Mietomnibusverkehr ist nicht ausreichend
Steuerberaterin
Vera Scholz