§146a AO zertifizierte Sicherheitseinrichtung für Kassen notwendig
(Beitrag 06/11/2019)
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom
22. Dezember 2016 (BGBl. S. 3152) ist § 146a AO eingeführt worden, wonach ab dem
1. Januar 2020 die Pflicht besteht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 Satz 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind.
Die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen sind umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen.
Jedoch wird es nicht beanstandet, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum
30. September 2020 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen.
Steuerberaterin
Vera Scholz