Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet
(Beitrag 18/10/2019)
Betreiber elektronischer Marktplätze können gemäß § 25e Abs. 1 UStG für die nicht entrichtete Umsatzsteuer aus der Lieferung von Gegenständen von Unternehmern, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet wurde unter bestimmten Voraussetzungen in Haftung genommen werden
Steuerberaterin
Vera Scholz