Steuerabzug nach § 50a Absatz 1 Nummer 3 EStG bei Plattformbetreibern im Ausland
(Beitrag 10/04/2019)
Vergütungen, die ausländische Plattformbetreiber und Internetdienstleister für die Platzierung oder Vermittlung elektronischer Werbung auf Internetseiten erhalten,unterliegen nicht dem Steuerabzug nach § 50a EStG.
Steuerberaterin
Vera Scholz