Verlängerung der Billigkeitsmaßnahmen für FlüchtÂlingsÂhilÂfe bis 2021
(Beitrag 05/02/2019)
mit BMF _Schreiben vom 5.02.2019 werden die gewährten zeitlich befristeten ergänzenden umsatzsteuerlichen und gemeinnützigkeitsrechtlichen Billigkeitsmaßnahmen bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2021 verlängert.
Steuerberaterin
Vera Scholz