Sachbezüge für Mahlzeitenzuschüsse
(Beitrag 21/01/2019)
BMF Schreiben v. 18.1.2019:
Zu Kantinenmalzeiten und Papier-Essenmarken ( Essengutscheine, Restaurantschecks)git folgendes:
Nicht der Zuschuss sondern der amtl. Sachbezugswert in Höhe von 3,10? ist als Entgelt zu erfassen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
°arbeitsrechtlicher Anspruch
° tatsächlich arbeittäglich eine Mahlzeit durch den Arbeitnehmer erworben und ein Zuschuss beansprucht wird
° der Zuschuss den Sachbezugswert um nicht als 3,10? übersteigt
° der Zuschuss den tatsächlichen Preis der Mahlzeit nicht übersteigt
°der Zuschuss nicht von Arbeitnehmern beansprucht werden kann, die eine Auswärtstätigkeit innerhlab der ersten drei Monate ausüben
Der Arbeitgeber hat die Voraussetzungen nachzuweisen
Es bestehn bei Vorliegen der o.g. Voraussetzungen keine Bedenken, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal erhebt.
Steuerberaterin
Vera Scholz