SteuÂerÂliÂche GeÂwinÂnerÂmittÂlung; BeÂwerÂtung von PenÂsiÂonsÂrückÂstelÂlunÂgen nach § 6a EStG
(Beitrag 23/10/2018)
Bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen sind u. a. die anerkannten Regeln der Versi-cherungsmathematik anzuwenden (§ 6a Absatz 3 Satz 3 Einkommensteuergesetz - EStG). Sofern in diesem Zusammenhang bislang die ?Richttafeln 2005 G? von Professor Klaus Heu-beck verwendet wurden, ist zu beachten, dass diese durch die ?Heubeck-Richttafeln 2018 G? ersetzt wurden.
Steuerberaterin
Vera Scholz