VerÂlänÂgeÂrung der BilÂligÂkeitsÂmaßÂnahÂmen bei der UnÂterÂbrinÂgung von FlüchtÂlinÂgen und AsylÂbeÂwerÂbern
(Beitrag 31/07/2018)
BMF-Schreiben vom 13. Juni 2018
Das BMF-Schreiben vom 20. November 2014 (BStBl I S. 1613) gewährt für die Veranlagungszeiträume 2014 bis 2018 Billigkeitsmaßnahmen bei bestimmten vorüber-gehenden Unterbringungsmaßnahmen.
Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird diese zeitliche Befristung bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2021 verlängert.
Steuerberaterin
Vera Scholz