Grundsteuer => verfassungswidrig/ Gewerbesteuer auch auf Anteilsveräußerung
(Beitrag 13/04/2018)
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.04.2018 zwei steuerrechtlich relevante Verfahren entschieden.
1.) Als verfassungswidrig wurden die Vorschriften zur Einheitsbewertung des Grundvermögens als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer beurteilt. Der Gesetzgeber hat jetzt bis Ende 2019 Zeit für eine Neuregelung. Das bisherige Recht darf maximal bis Ende 2024 weiter angewandt werden.
2.)Zulässigkeit der Rückwirkung der Ausweitung der Gewerbesteuer auf Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Mitunternehmerschaften.
Steuerberaterin
Vera Scholz